OTMR-Recap Teil I

Auftakt, Steuern und Online-Shops im Cello

 

Es war eine bunte Mischung von Teilnehmern, die sich am 19. Juni im Leipziger Steigenberger Hotel zusammenfand: Rechtsanwälte und Steuerberater, Vertriebler und Projektmanager, Touristiker und Hoteliers, SEA-Experten und Softwareentwickler, Texter und Designer, Marketingstrategen und Startup-Gründer. Ob Luftbildfotografie, Tiervermittlung oder Lebensmittellieferservice – genauso vielseitig waren die vertretenen Branchen.

Wie viele Schnittpunkte und Herausforderungen sie alle teilen, haben wir bei „Online Marketing & Technologie trifft Recht“ in insgesamt 19 Sessions auf 3 Tracks erleben dürfen. Unsere Zusammenfassung in 3 Teilen soll die Einzelthemen noch einmal aufgreifen und Anregungen zum Weiterlesen geben.

 

Nach einer kurzen Begrüßung und Einführung von Peter Hense und Sabine Fuhrmann machte Dr. Jana Moser mit ihrer Keynote zu Datenschutz und Innovationen den Auftakt zur OTMR 2015.

Anstatt innovative Ideen durch gesetzliche Regelungen bereits im Frühstadium wieder zu verwerfen, plädiert Jana dafür, vor allem die Perspektive der Kunden einzunehmen. Die Frage nach den Gewohnheiten sowie Interessen der Nutzer solle im Vordergrund stehen und schließt das Bedürfnis nach Datenschutz mit ein. Das Datenschutzrecht sei daher kein Selbstzweck, sondern solle eher als Dienst am Nutzer verstanden und könne als Mehrwert für den Kunden genutzt werden.

 

Den von Sabine Fuhrmann betreuten Track im Raum „Cello“ eröffnete ein Dreigestirn von eureos: Dr. Kerstin Bohne, Ines Kanitz und Sören Münch stellten steuerliche Brennpunkte im Online-Tourismus vor.

Wie sind grenzüberschreitende digitale Dienstleistungen wie z.B. Musikdownloads von einem Flugzeug aus umsatzsteuerlich zu erfassen? Wie werden Zimmerkontingente in Hotels – aber auch auf Kreuzfahrtschiffen – zur Gewerbersteuerbemessungsgrundlage von Reiseveranstaltern hinzugerechnet? Warum verlagern immer mehr Reiseveranstalter ihren Sitz in die Schweiz? Diese und weitere Fragen wurden angeregt diskutiert und geduldig vom Eureos-Team beantwortet. Eine Übersicht der Problemfelder findet sich hier.

 

Die darauffolgende Session schloss sich inhaltlich an: Falko Kanitz von Ernst & Young sprach über Umsatzsteuerprobleme im grenzüberschreitenden Handel mit elektronischen Leistungen.

Seit Anfang des Jahres gilt zu beachten, dass im B2C-Bereich (innerhalb der EU) die Umsatzsteuer am Ort des Kunden entsteht. Um jedoch zu verhindern, dass sich Anbieter aufwändig in allen Ländern ihrer Kunden registrieren und Steuern abführen müssen, sollen Vereinfachungsverfahren helfen. Dazu zählt der Mini-One-Stop-Shop (MOSS), der zwar aktuell nur für elektronische Leistungen zählt, in Zukunft jedoch für weitere Regelungen genutzt werden könnte. Die komplexen Abläufe und Zusammenhänge können in der Vortragspräsentation noch einmal nachgelesen werden.

 

Christin Neumann von prizeotel stellte nach der Mittagspause ein deutsches Phänomen vor: die „Bettensteuer“.

Diese wird bisher in verschiedenen deutschen Städten nach unterschiedlichen Berechnungsansätzen erhoben. Problematisch ist vor allem die verlangte Unterscheidung zwischen privat und beruflich veranlassten Reisen. Hier prallen die Vorschriften der Preisangabenverordnung (PAngV), des Datenschutzes, der informationellen Selbstbestimmung der Gäste und der technischen Umsetzung aufeinander. Eine wirkliche Klärung wird erst Mitte Juli durch die abschließenden Urteile vor dem Bundesfinanzhof in München gegen Hamburg und Bremen erwartet. Alles Wichtige zu den Übernachtungssteuern im Online-Vertrieb lässt sich in Christins Präsentation als PDF nachlesen.

 

Nach diesem sehr speziellen Thema gab Thomas Wagner von mi-service.de einen umfassenden Überblick über moderne Online-Shops.

Nach einer kurzen Vorstellung der verschiedenen Shop-Typen stellte Thomas die Frage nach Zweck und Ziel des geplanten Shops in den Mittelpunkt, denn nur daraus ließen sich die grundlegenden Anforderungen ableiten und letztlich eine Entscheidung für oder gegen ein System treffen. Vervollständigt wurde sein Beitrag durch zahlreiche Beispiele für Mietsysteme, OpenSource-Shops, kostenpflichtige Lösungen oder Erweiterungen für Content-Management-Systeme – nachzulesen in der ausführlichen Präsentation. Egal ob kostenlos oder kostenpflichtig, eigenes oder externes Hosting, in jedem Fall sei Aufwand für monatliche Wartung und Pflege einzuplanen. Nachlesen lässt sich Thomas Vortrag auch als PDF.

 

Karsten Schaal stellte das Konzept seines Online-Supermarkts food.de vor dem Hintergrund der Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) vor.

Diese schreibt zahlreiche Angaben zur Kennzeichnung von Lebensmitteln vor, die jedoch oft weit über das Informationsbedürfnis der Kunden – die meist nur an Produkt und Preis interessiert seien – hinausgingen. Ein besonderes Problem sei, dass eigentlich alle Händler dieselben Angaben online stellen müssten. Diese könnten von Google jedoch als Duplicate Content abgestraft werden und das Ranking negativ beeinflussen. Die EU-Vorgaben im Onlinebereich umzusetzen, bleibe eine Herausforderung.

 

Den Abschluss des Cello-Tracks bestritt Sabine Fuhrmann von Spirit Legal LLP mit ihrem Beitrag zu „MaSI“.

Was wie ein Spitzname klingt, ist tatsächlich das Rundschreiben der BaFin vom 5. Mai 2015 zu den „Mindestanforderungen an die Sicherheit von Internetzahlungen“ – kurz MaSI. Es richtet sich an Zahlungsdienstleister sowie Kreditinstitute und stellt neue Mindestanforderungen auf, wie die Identifikation des Kunden beim Erstkontakt und bei der Auslösung von Zahlungen über das Internet erfolgen soll. Neu ist das Erfordernis der sogenannten starken Authentifizierung: Hierzu müssen mindestens zwei Elemente aus den Bereichen Wissen, Besitz und Inhärenz (Eigenschaften) des Kunden kombiniert werden, beispielsweise also ein PIN-Code (Wissenselement) in Verbindung mit einem Fingerabdruck (Inhärenzelement). Betroffen sind auch E-Commerce-Händler oder technische Dienstleister von Payment Service Providern (PSPs): Die BaFin verlangt von den Zahlungsinstituten, die E-Commerce-Händler bzw. technischen Dienstleister vertraglich zur Zusammenarbeit zu verpflichten und zur Umsetzung der starken Authentifizierung anzuhalten. Entsprechend müssen bestehende Verträge zwischen Händlern und PSPs bis zum 5. November 2015 teils erheblich angepasst werden.

Einzelheiten können in Sabines Präsentation nachgeschlagen werden.

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